“Rückendeckung für die Pflege” – IF DDR ARTIKEL

Berufs­ethos und Gesund­heits­po­li­tik bilden keinen Gegen­satz. Ein Arti­kel über die Arbeits­be­din­gun­gen im Gesund­heits­we­sen der DDR.

Von Max Rodermund

Erschie­nen in der 1. Mai-Beilage der jungen Welt am 27. April 2022

Karls­burg (1970): Eine Ärztin verfolgt eine Blut­zu­cker­kon­trolle, die von einer Fach­schul­stu­den­tin vorge­nom­men wird.
Spricht man mit ehema­li­gen Ärzten und Kran­ken­schwes­tern des Gesund­heits­we­sens der DDR, dann bekommt man nicht einfach ein blumi­ges Bild über die Arbeits­be­din­gun­gen und Zustände im Kran­ken­haus zu hören.

Im Rahmen der Publi­ka­tion »Sozia­lis­mus ist die beste Prophy­laxe!« der Inter­na­tio­na­len Forschungs­stelle DDR konn­ten wir mit eini­gen spre­chen. So beispiels­weise mit Irene, die Anfang der 60er Jahre zur Kran­ken­pfle­ge­rin ausge­bil­det wurde und sich an die tägli­che harte Hand­ar­beit im Kran­ken­haus erin­nert. So muss­ten zu Anfang teil­weise noch Sprit­zen und Verbands­ma­te­rial zur Wieder­be­nut­zung ausge­kocht werden, und bei manch einer Nacht­schicht war sie allein für 60 Pati­en­ten verant­wort­lich. Auch aus Gesprä­chen mit weite­ren ehema­li­gen Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen bestä­tigt sich, dass es eigent­lich nie ausrei­chend Pfle­ge­kräfte gab. Zur Beset­zung der zwei­ten und drit­ten Schicht im Kran­ken­haus musste teil­weise Perso­nal aus dem ambu­lan­ten Bereich hinzu­ge­zo­gen werden.

Diese Erfah­run­gen drücken nicht von der Hand zu weisende Probleme im Alltag des Gesund­heits­we­sens der DDR aus. Auch wenn eine Unter­su­chung von 1970 keine von der Bundes­re­pu­blik zu der Zeit stark abwei­chen­den Pfle­ge­schüs­sel nach­weist: Bei terri­to­ria­len und fach­be­zo­ge­nen Schwan­kun­gen liegt der Durch­schnitt bei 5,8 Betten pro exami­nier­ter Pfle­ge­kraft. Inklu­sive Hilfs­pfle­ge­kräf­ten kommt die Studie auf 3,8 Betten je Beschäftigten.

Um die Bedeu­tung der Schwie­rig­kei­ten und Probleme zu verste­hen und rich­tig einzu­ord­nen, kommt man an einem Blick auf die Ursa­chen nicht vorbei. So wird man schnell zu der Fest­stel­lung kommen, dass eine ober­fläch­lich-selek­tive Betrach­tung vom Wesen der Anders­ar­tig­keit des Gesund­heits­sys­tems der DDR und eben auch den Arbeits­be­din­gun­gen darin ablenkt. Mate­ri­al­knapp­heit, tech­ni­scher Rück­stand und Arbeits­kräf­te­man­gel können letzt­lich nur im Zusam­men­hang mit den allge­mei­nen ökono­mi­schen Schwie­rig­kei­ten erklärt werden, die wiederum wesent­lich von den Start­be­din­gun­gen der DDR als auch der Sank­ti­ons- und Blocka­de­po­li­tik des Westens abhängen.

Löst man sich von dieser ober­fläch­li­chen Betrach­tung, sticht, bezo­gen auf die Arbeits­be­din­gun­gen der mitt­le­ren medi­zi­ni­schen Berufe in der DDR, die Tendenz zur umfas­sen­den Aufwer­tung des Berufs­stan­des wesent­lich hervor. Gemeint ist damit nicht die Entloh­nung, die in der DDR ein unte­res Niveau aufwies und neben dem Schicht­be­trieb ein Grund für eine durch­schnitt­lich nied­rige Berufs­dauer war, das heißt zu einer hohen Fluk­tua­tion des Pfle­ge­per­so­nals beitrug.

Die Anglei­chung der Anstel­lungs­ver­hält­nisse der unter­schied­li­chen Berufs­grup­pen im gesam­ten Gesund­heits­we­sen verrin­gerte die tradi­tio­nell klaf­fende ¬Lücke der sozia­len Stel­lung zwischen den Berufs­stän­den. Einen radi­ka­len Wandel bedeu­tete das vor allem für die ambu­lante Betreu­ung. Der privat nieder­ge­las­sene, als Klein­un­ter­neh­mer tätige Arzt wurde ebenso wie die Kran­ken­schwes­ter Ange­stell­ter des staat­li­chen Gesund­heits­we­sens. Aus »Arbeit­ge­ber« und »Arbeit­neh­mer« wurden Kolle­gen. Aber auch im statio­nä­ren Bereich, in den Kran­ken­häu­sern, sorg­ten die Arbeits­ge­setze bei allen für feste Arbeits- und Urlaubs­zei­ten, Tarife, gesund­heit­li­che Kontrolle, Zugang zu sozia­len und kultu­rel­len Rech­ten und weite­res mehr. Die Absi­che­rung und Durch­set­zung dieser Rechte garan­tierte die für diesen Bereich zustän­dige Gewerk­schaft Gesund­heits­we­sen. 1979 waren mit 496.081 Mitglie­dern 97,1 Prozent aller Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen hier orga­ni­siert, 83 Prozent davon waren Frauen.

Der Prozess der Brechung der Privi­le­gien und des Stan­des­den­kens der Ärzte verlief dabei nicht grad­li­nig. Die aggres­si­ven Abwer­be­kam­pa­gnen aus der Bundes­re­pu­blik zwan­gen die DDR zu Kompro­mis­sen gegen­über der Ärzte­schaft. So wurde beispiels­weise Ende 1960 ein kurz­zei­ti­ger Vorstoß zur eigen­stän­di­gen Orga­ni­sie­rung der Ärzte, Zahn­ärzte und Apothe­ker voran­ge­bracht. Mit der Grenz­si­che­rung 1961 und der damit verbun­de­nen Entspan­nung bei der Abwan­de­rung von in der DDR ausge­bil­de­ten Ärzten konnte diese Idee wieder zu den Akten gelegt werden. Und die gemein­same Orga­ni­sie­rung in der Gewerk­schaft Gesund­heits­we­sen konnte die Tendenz der Verei­ni­gung der Berufs­stände und Fach­rich­tun­gen noch verstärken.

In glei­cher Rich­tung wirkte die einheit­li­che und staat­lich finan­zierte Ausbil­dung der Kran­ken­pfle­ge­kräfte. Grund­la­gen­fä­cher der Medi­zin gehör­ten ebenso zur drei­jäh­ri­gen Fach­schul­aus­bil­dung wie die direkte prak­ti­sche Tätig­keit in einem Kran­ken­haus. Auch nach dem Berufs­ein­stieg ermög­lichte ein umfas­sen­des Weiter­bil­dungs­sys­tem für Ärzte und medi­zi­ni­sches Perso­nal die fort­lau­fende Quali­fi­zie­rung. Die soge­nannte leitende Kran­ken­schwes­ter, die den Pfle­ge­be­trieb orga­ni­sierte und gemein­sam mit dem ärzt­li­chen Direk­tor die Entwick­lung des Kran­ken­hau­ses über­blickte, wurde in einem Diplom­stu­dium weiter­qua­li­fi­ziert. Die hohe fach­li­che Ausbil­dung unter­stützte die Berufs­eman­zi­pa­tion der Pflegekräfte.

Entschei­dend zur Aufwer­tung der Kran­ken­pflege trug die gesund­heits­po­li­ti­sche Ausrich­tung der DDR als Ganzes bei. Das Ziel des Gesund­heits­schut­zes der Bevöl­ke­rung konnte sich durch die Abwe­sen­heit priva­ter Profit­in­ter­es­sen entfal­ten und erhielt einen hohen poli­ti­schen Rang, der sich über eine einheit­li­che und gesamt­ge­sell­schaft­li­che Struk­tur des Gesund­heits­we­sens verwirk­li­chen konnte. Diese prin­zi­pi­elle Ausrich­tung in der Gesund­heits­po­li­tik entsprach der konkre­ten Aufgabe der Beschäf­tig­ten zur Heilung und Pflege der Pati­en­ten und gab ihnen dabei starke Rücken­de­ckung. Die heute alltäg­li­che Frus­tra­ti­ons­er­fah­rung, seiner Aufgabe zur Pflege und Behand­lung nicht nach­kom­men zu können, war in der DDR im wesent­li­chen überwunden.